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Ambulante Pflege in KleveBehandlungs­pflege

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung für die häusliche Krankenpflege.

Die Träger der Behandlungspflege sind die Krankenkassen. Dazu zählen:

  • Herrichten der Medikamentenbox
  • Medikamentengabe
  • Verabreichen von Injektionen, z. B. Insulin
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung bei akuten und chronischen Wunden
  • Versorgung von Portkathetern
  • Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V
  • Blutdruckkontrolle

Wir beraten Sie zu den verordneten Leistungen und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis und Krankenkasse.

Pflegekraft misst einem älteren Herrn in seinem Wohnzimmer den Blutdruck (KI-generiert)